Stellenausschreibungen

Projekt "Individuelles Förderzentrum" - § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III

Für die Umsetzung des Projektes „Individuelles Förderzentrum" suchen wir – vorbehaltlich einer Zuschlagserteilung - Personal am Standort Eschweiler:

Ab 02.03.2026 bis 01.03.2028

Optionen möglich: 01.03.2030 und 01.03.2032

Teilnehmerzahl Eschweiler: mind. 56 Teilnehmende - max. 80 Teilnehmende

Zielgruppe:

Teilnehmende sind in der Regel erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf, die:
• auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Be-schäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen und
• wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung beruflich nicht beziehungsweise noch nicht eingegliedert werden können.Überwiegend Alleinerziehende im ALG-II-Leistungsbezug mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf und mit mindestens einem minderjährigen Kind bis zu 14 Jahren

Kurzbeschreibung:

Gegenstand der Maßnahme  ist die Kombination aus Elementen zur
• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III) und
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB III).

Die Maßnahme beinhaltet folgende Phasen:
Eingangsphase
• Handlungsphase.

Diese werden durch eine sozialpädagogische Begleitung ergänzt.

Ziel der Maßnahme ist die Beseitigung spezifischer, individueller Integrationshemmnisse im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes. Die Handlungsansätze des Auftragnehmers müssen daher auf diesbezüglich typi-sche Hemmnisse dieses Personenkreises ausgerichtet sein.

Den Teilnehmenden ist die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich ihrer möglichen beruflichen Perspektiven in Deutschland beziehungsweise einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten sowie sich im Spektrum geeigneter Berufe und Arbeitsfelder zu orientieren und eine berufliche Ent-scheidung zu treffen.
Es sollen bedarfsgerecht sozialintegrative Ansätze zur individuellen Hemmnisbeseitigung und zur Integration in die deutsche Gesellschaft zum Einsatz kommen.

Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit mgl. - Berufsfeld "Pflanzen" (Landwirtschaft, Natur, Umwelt)

Die pädagogischen Fachkräfte müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über
• einen Berufs- oder Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung in dem Berufsfeld verfügt, in dem der Einsatz erfolgen soll,
• Kenntnisse über die aktuellen technologischen Entwicklungen im relevanten Berufsfeld verfügt und
• gute Kenntnisse in der Anwendung relevanter berufsfeldspezifischer IT-Lösungen (Spezifizierung laut Mo-dulbeschreibung) aufweist.
Pädagogisch geeignet ist, wer über Berufserfahrung (mindestens ein Jahr hauptberuflich) in der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in der Erwachsenenbildung, verfügt. Die geforderte einjährige Erfahrung entfällt bei Vorliegen eines Abschlusses als Meisterin/Meister oder Technikerin/Techniker und Fachwirtin/Fachwirt mit Eignungsprüfung, um ausbilden zu können.

Sozialpädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit mgl.

Bei der sozialpädagogischen Fachkraft wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit be-ziehungsweise Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern be-ziehungsweise Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpä-dagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen.
Pädagoginnen/Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer beziehungsweise Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (zum Beispiel staatliche Anerken-nung) vorliegt.
Ersatzweise werden auch Personen aus staatlich anerkannten Erziehungsberufen, wie zum Beispiel aus der Jugend-/Heimerziehung, der Heilerziehungspflege jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen/Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige beruf-liche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
• Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,
• Grundlagen Psychologie,
• Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik,
• Förderpädagogik,
• Kommunikation und Gesprächsführung,
• Medienpädagogik.

Eine einschlägige Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate rechtmäßig eine Tätigkeit in der Funktion einer sozialpädagogi-schen Fachkraft im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wurde.

 

 

Besondere Voraussetzungen beim Personal:

Hohes Organisationsvermögen und zeitliche Flexibilität, Teamfähigkeit

 

Ihre Bewerbung richten Sie bitte per Mail an:

Simone Steudel

Telefon: 0 24 04 / 55 06 – 40

E-Mail: karriere@vabw.de

 

 




Partner