Stellenausschreibungen
Projekt "Individuelle Eingliederungsmaßnahme für Erziehende" - § 16 I SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 SGB III
Für die Umsetzung des Projektes „Individuelles Förderzentrum" suchen wir – vorbehaltlich einer Zuschlagserteilung - Personal am Standort Eschweiler:
Ab 04.05.2026 bis 03.05.2027
Optionen möglich: 03.05.2028 und 03.05.2029
Teilnehmerzahl Eschweiler: mind. 19 Teilnehmende - max. 27 Teilnehmende
Zielgruppe:
Teilnehmende sind in der Regel erziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind bis zu 14 Jahren. Es handelt sich regelmäßig um Teilnehmende mit Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf, die
• auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung oder eine Be-schäftigungsaufnahme zu motivieren und schrittweise heranzuführen und
• wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung beruflich nicht bzw. noch nicht einge-gliedert werden können.
Kurzbeschreibung:
Gegenstand der Maßnahme ist die Kombination aus Elementen zur
• Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB III) und
• Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SGB III).
Vorrangiges Ziel ist es, erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch Unterbreitung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Beschäftigungsmarkt heranzuführen. Mit der Teilnahme an der Maßnahme wird Teilnehmenden mit ausgeprägtem Unterstützungs-bedarf die Möglichkeit eröffnet, durch Fordern und Fördern eigene Handlungskompetenzen zu entwickeln und zu stärken. Durch aktives Fördern und Fordern wird die Entwicklung von Handlungsalternativen unterstützt.
Die Aktivierung, Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem soll im Maßnahmeverlauf vorrangig durch Einbindung der Teilnehmenden in projektbezogenes Arbeiten erreicht werden. Klassische Methoden der Kenntnisvermittlung sind nicht gefordert.
Die Aktivierung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem wird durch intensive sozialpädagogische Begleitung ergänzt.
Darüber hinaus soll – sofern die individuelle Eignung einzelner teilnehmender Personen dafür bereits vorliegt – eine Ergänzung durch Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit anschließender Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme erfolgen.
Pädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit mgl.
Die pädagogischen Fachkräfte müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Fachlich geeignet ist, wer über
• einen Berufs- oder Studienabschluss und mindestens einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe verfügt.
Pädagogisch geeignet ist, wer über Berufserfahrung (mindestens ein Jahr hauptberuflich) in der Aus- und Weiterbildung, vorzugsweise in der Erwachsenenbildung, verfügt. Die geforderte einjährige Erfahrung entfällt bei Vorliegen eines Abschlusses als Meisterin/Meister oder Technikerin/Techniker und Fachwirtin/Fachwirt mit Eignungsprüfung, um ausbilden zu können.
Sozialpädagogische Fachkräfte (m/w/d) in Teilzeit oder Vollzeit mgl.
Bei der sozialpädagogischen Fachkraft wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit be-ziehungsweise Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern be-ziehungsweise Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpä-dagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen.
Pädagoginnen/Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer beziehungsweise Studienschwerpunkte müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
Ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (zum Beispiel staatliche Anerken-nung) vorliegt.
Ersatzweise werden auch Personen aus staatlich anerkannten Erziehungsberufen, wie zum Beispiel aus der Jugend-/Heimerziehung, der Heilerziehungspflege jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen/Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige beruf-liche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Zusatzqualifikationen werden als einschlägig anerkannt, wenn sie insgesamt mindestens 640 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) umfassen und insbesondere folgende Aspekte beinhalten:
• Sozialpädagogik als ein Arbeitsfeld der Pädagogik,
• Grundlagen Psychologie,
• Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik,
• Förderpädagogik,
• Kommunikation und Gesprächsführung,
• Medienpädagogik.
Eine einschlägige Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich, wenn innerhalb der letzten drei Jahre vor Einsatz in der Maßnahme mindestens vier Monate rechtmäßig eine Tätigkeit in der Funktion einer sozialpädagogi-schen Fachkraft im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt wurde.
Besondere Voraussetzungen beim Personal:
Hohes Organisationsvermögen und zeitliche Flexibilität, Teamfähigkeit
Ihre Bewerbung richten Sie bitte per Mail an:
Simone Steudel
Telefon: 0 24 04 / 55 06 – 40
E-Mail: karriere@vabw.de